Missbrauch von Vollmachten

Immer mehr Menschen haben heute eine Vorsorgevollmacht durch welche ein oder mehrere Personen bevollmächtigt werden, sich um das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers zu kümmern. Dies mag sinnvoll sein, wenn der Vollmachtgeber aufgrund Krankheit oder aufgrund Alters nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Vermögensangelegenheiten selber zu kümmern. Allerdings birgt die Vollmachtserteilung auch ein großes Risiko für den Vollmachtgeber und für die Erben des Vollmachtgebers. Die Vollmacht kann missbraucht werden. In der Regel sind die Vorsorgevollmacht, auch und gerade die notariellen Vorsorgevollmachten, als Generalvollmachten ausgestaltet. Allein aufgrund der Vorlage einer Ausfertigung dieser Vollmacht kann der Vollmachtnehmer umfassend und grenzenlos Rechtsgeschäfte mit Wirkung für und gegen den Vollmachtnehmer eingehen. Nicht selten stellt sich in der Praxis das Problem, wie sich der Vollmachtgeber oder der Erbe des Vollmachtgebers wehren kann, wenn das Vermögen des Vollmachtgebers unkontrolliert verschwindet. Schützen Sie sich gegen den Vollmachtsmissbrauch!

Herr Rechtsanwalt Mörschner hat sich auf die Beratung solcher Vollmachtsstreitigkeiten spezialisiert. Die Tricks der Vollmachtnehmer sind vielfältig. Es werden Barabhebungen vorgenommen und nachher wird behauptet, man habe das Geld geschenkt bekommen oder es wird behauptet, dass das Geld dem Vollmachtgeber übergeben wurde. Oder es wird ein Pflegevertrag mit dem Vollmachtgeber geschlossen. Das Pflegegeld überweist sich der Vollmachtnehmer selber, obgleich in Wirklichkeit andere Personen die Pflege übernommen haben. Gelder werden an die Kinder des Vollmachtnehmers überwiesen; nachher wird behauptet der Vollmachtgeber habe die Beträge geschenkt. Es werden Absprachen mit Handwerkern getroffen, so dass überhöhte Rechnungen bezahlt werden, an denen sich der Vollmachtnehmer im Nachhinein beteiligen lässt. Eigene Einkäufe werden als Einkäufe für den Vollmachtgeber deklariert.

Natürlich ist nicht jeder Vollmachtnehmer kriminell. Ebenfalls oft wird der redliche Vollmachtnehmer, der stets im Interesse des Vollmachtgebers gehandelt hat, mit Vorwürfen von Verwandten konfrontiert. Die Tatsache, dass er vielleicht nicht über jede Ausgabe der vergangenen Jahre gegenüber den Erben Auskunft und Rechung legen kann, wird ihm dann ggfls. zum Verhängnis. Herr Rechtsanwalt berät auch redliche Vollmachtnehmer, um unberechtigte Forderungen seitens der Erben oder der Miterben abzuwehren.

Die fachliche Beratung kann in den Kanzleien in Leverkusen und Bergheim durchgeführt werden. Auf Wunsch der ggfls. auch älteren Mandantschaft kann die Pflichtteilsberatung auch im Rahmen von Hausbesuchen in

  • Bergisch Gladbach
  • Gummersbach
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Bonn

stattfinden.

Ihre Ansprüche setzen wir weltweit durch. Herr Rechtsanwalt Mörschner ist Mitglied im Ausschuss Erbrecht beim Kölner Anwaltsverein, Mitglied im Vorprüfungsausschuss Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Geschäftsführer der Gesellschaft für Internationales Erbrecht und verfügt daher über ein weitverzweigtes Netzwerk von Erbrechtsspezialisten. Ein erstes Beratungsgespräch kostet 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Lukke Mörschner ist FOCUS Top-Anwalt Erbrecht 2018
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